Impfungen in der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft sollte „so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig" geimpft werden. Einige Impfungen (z.B. Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B) sind in diesem Zeitraum durchführbar oder sogar ausdrücklich für Schwangere empfohlen (z.B. die Grippe-Impfung oder bei fehlendem Hepatitis B-Schutz eine entsprechende Hepatitis B-Grundimmunisierung). Andererseits sind Impfungen mit Lebendimpfstoffen (z. B. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken) in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Eine versehentliche Lebendimpfung in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch keinesfalls eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Frauen mit Kinderwunsch sollten bereits vor einer Schwangerschaft ihren Impfstatus überprüfen lassen und den Frauenarzt darauf ansprechen.

Da in der Schwangerschaft sehr schwere Grippeverläufe auftreten können, hat die STIKO die Influenza-Impfung explizit für Schwangere empfohlen. Die Grippe-Impfung wird allen Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel (2. Trimenon) und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel (1. Trimenon) dringend empfohlen. Die Schutzimpfung gegen Pertussis wird mit einem Kombinationsimpfstoff durchgeführt, der auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt (Tdap-Kombinations-Impfstoff). Die Tdap-Impfung gilt in der Schwangerschaft als sicher.

Die STIKO empfiehlt zudem die Schutzimpfung gegen Keuchhusten (Pertussis) für Frauen im letzten Schwangerschaftsdrittel ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung vorgezogen werden und schon im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Diese explizite Impfempfehlung im Zeitraum der Schwangerschaft hat das Ziel, die Zahl der Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle bei Neugeborenen und Säuglingen zu verringern. Der Säugling erhält dadurch in den ersten Wochen bis Monaten nach der Geburt eine gewisse Immunität gegen eine Infektion.

Wichtig: Auch Kontaktpersonen des Neugeborenen sollten gegen Pertussis geimpft sein!

Rechtzeitig vor dem Entbindungstermin sollten werdende Eltern sich vergewissern, ob alle künftigen Kontaktpersonen des Neugeborenen einen ausreichenden Immunschutz gegen Keuchhusten besitzen. Die letzte Pertussis-Impfung sollte hierbei nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.

Zur Hepatitis B-Impfung ungeschützter Schwangerer wird in der 2014 erschienenen Leitlinie „Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen" geraten.

Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) – explizit empfohlen!

Medizinische Fachgesellschaften empfehlen die saisonale RSV-Impfung für alle Schwangere ab der 32 Schwangerschaftswoche – im Zuge von Beratung und Aufklärung. Eine mütterliche (maternale) RSV-Impfung gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) hat den Schutz der Neugeborenen und Säuglingen von der Geburt bis zum Alter von sechs Monaten zum Ziel. Durch die Impfung erfolgt ein passiver Immuntransfer spezifischer Antikörper von der Mutter auf das Neugeborene, so dass dieses einen so genannten „Nestschutz“ erhält. Neugeborene und Säuglinge entwickeln bei einer RSV-Infektion häufig schwere Verlaufsformen, die Krankenhausaufenthalte und intensivmedizinische Behandlung notwendig machen können. Insbesondere Schwangere, die sich in den Monaten September bis Januar in der 32.-36. SSW befinden, sollten diese Impfung erhalten, weil in dieser Zeit das Infektionsrisiko am höchsten ist.

Hinweis: Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die RSV-Impfung wird bis Mitte 2024 erwartet. Diese Empfehlung ist Voraussetzungen für eine mögliche Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinien des GBA. Die RSV-Impfung wird derzeit nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen in der Regelversorgung übernommen. Bis zur Implementierung in regionale Impfvereinbarungen, können die RSV-Impfungen nur privat nach der GOÄ abgerechnet werden. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Zur Vermeidung von Diskussionen erscheint die Empfehlung einer vorherigen Kostenzusage der Krankenkasse, welche die Schwangere einholen kann, angezeigt.

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