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AKTUALISIERTE EMPFEHLUNGEN ZU SARS-COV-2/COVID-19 IN SCHWANGERSCHAFT, GEBURT UND WOCHENBETT

November 2021

Die geburtshilflichen und pädiatrischen Fachgesellschaften haben ihre Empfehlungen zur Versorgung infizierter Schwangerer und deren Neugeborenen aktualisiert

Die  STIKO empfiehlt seit September 2021 ab dem zweiten Trimenon mit einem mRNA-basiertem Impfstoff zu impfen. Auch Wöchnerinnen und Stillende sollten gegen COVID-19 geimpft werden. Eine Immunisierung im ersten Trimenon oder vor Eintritt der Schwangerschaft ist keine Indikation, um die Schwangerschaft zu beenden

Schwangere sollten grundsätzlich als Hochrisikogruppe betrachtet werden, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe und ungünstige Schwangerschaftsergebnisse haben. Fest steht: Bisher wurden gemäß Infektionsschutzgesetz bundesweit an die 10.000 Fälle von SARS-CoV-2-positiven Schwangerschaften gemeldet, darunter zahlreiche intensivpflichtige Patientinnen sowie mehrere Fälle mit tödlichem Ausgang.

In dem Update berichten die Autorinnen und Autoren auf Basis der wissenschaftlichen Literatur, dass eine vaginale Entbindung auch im Falle einer SARS-CoV-2-Infektion oder COVID-19-Erkrankung durchgeführt werden kann. 

Zudem stellt eine SARS-CoV-2-Infektion bzw. COVID-19-Erkrankung keine Kontraindikation zur Regionalanästhesie (PDA/SpA) dar und sollte zu einem frühen Zeitpunkt in Erwägung gezogen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass eine frühe Schmerzlinderung die Belastung von Herz und Lunge unter der Geburt reduzieren kann.

Vor dem Hintergrund, dass Frauen mit nachgewiesener oder vermuteter SARS-CoV-2-Infektion geringere Stillraten aufweisen, raten die AutorInnen dazu, dass auch SARS-CoV-2-positiven Müttern das Stillen ermöglicht werden sollte. Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch Muttermilch ist bei Einhaltung der Hygieneempfehlungen als „sehr gering“ einzustufen. Dagegen ist neben den bekannten Vorteilen des Stillens ein möglicher passiver Immunschutz denkbar.

Die Empfehlungen basieren auf einem sorgfältig abgestimmten Expertenkonsens und können sich – insofern neue Erkenntnisse veröffentlicht werden – zeitnah ändern. Die Verantwortung für das konkrete Vorgehen bleibt bei dem vor Ort medizinisch betreuenden Team, dessen Entscheidungen durch diese Empfehlung unterstützt werden sollen.


Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)

 




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