Schwangerschaft: Experten empfehlen RSV-Impfung
Seit Kurzem ist ein RSV-Impfstoff für Schwangere zugelassen. Dieser ermöglicht einen Nestschutz für das Baby vor teils lebensbedrohlichen Atemwegserkrankungen durch das Respiratorische Synzitial-Virus (RSV). Ziel der RSV-Impfung ist es, Säuglinge ab der Geburt bis zum Alter von 6 Monaten vor Erkrankungen der unteren Atemwege zu schützen, die durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verursacht werden.
Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die RSV-Impfung in der Schwangerschaft wird noch erwartet. Die RSV-Impfung kann daher bei FrauenärztInnen nur privat abgerechnet werden. Für Schwangere, die sich gegen RSV impfen lassen wollen, empfiehlt es sich daher, vorab eine Kostenzusage ihrer Krankenkasse einzuholen.
Neugeborene und Säuglinge: RSV-Prophylaxe mit Beyfortus (Nirsevimab)
RSV Infektionen sind der häufigste stationäre Einweisungsgrund für Säuglinge. Ziel der Gabe von Beyfortus ist es, schwer verlaufende RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege bei Neugeborenen und Säuglingen jeglichen Gestationsalters und unabhängig von möglichen Risikofaktoren in ihrer 1. RSV-Saison zu reduzieren und RSV-bedingte krankenhausaufenthalte, intensivmedizinische Behandlungen sowie RSV-bedingte Todesfälle zu verhindern. Darüber hinaus soll auch stationären und ambulanten Versorgungsengpässen, die in den Wintermonaten aufgrund behandlungsbedürftiger RSV-Erkrankungen bestehen, vorgebeugt werden.
Die STIKO empfiehlt die RSV-Prophylaxe mit Beyfortus allen Neugeborenen und Säuglingen zur Verhinderung schwerer RSV-bedingten Erkrankungen in ihrer 1. RSV-Saison.
Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Beyfortus möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison im Zeitraum zwischen September bis November erhalten.
Neugeborene, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober bis März) geboren werden, sollen Beyfortus möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bzw. bei der U2 (3. bis 10. Lebenstag) bekommen. Eine versäumte
Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der 1. RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.
Quellen: Frauenärztinnen im Netz und Stiko Empfehlungen